ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
FÜR HOTELZIMMERBUCHUNGEN

Hotel & Restaurant | Zum Alten Bahnhof | Stand: Oktober 2026

(im Folgenden das „Hotel“ genannt) hinsichtlich des Zum Alten Bahnhof.

§ 1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese Bedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung im Hotel & Restaurant „Zum Alten Bahnhof“, Inhaber Ashraf Zazai, Odemanns Heck 5, 21039 Hamburg (nachfolgend „Hotel“), sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast oder sonstigen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. 
Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB
2. Für Veranstaltungen, Feiern und Tagungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Hotels. Für Hotelzimmer, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung gebucht werden, 
gelten diese Bedingungen ergänzend; bei Widersprüchen gehen für die Veranstaltung die Veranstaltungsbedingungen vor.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, ihre unentgeltliche Überlassung an Dritte sowie ihre Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Das Kündigungsrecht nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.
4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
5. Individuelle Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS / VERTRAGSPARTNER
1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Bucht der Kunde für einen Dritten, haften beide dem Hotel als Gesamtschuldner, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Hotel den Antrag des Kunden annimmt. Macht das Hotel ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag mit dessen Annahme durch den Kunden zustande. 
Das Hotel bestätigt die Buchung in Textform (Buchungsbestätigung).
3. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Verbraucher bei Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gelten die Stornobedingungen nach § 4.

§ 3 LEISTUNGEN / PREISE / ZAHLUNG / AUFRECHNUNG
1. Das Hotel hält die gebuchten Zimmer bereit und erbringt die vereinbarten Leistungen.
2. Der Kunde zahlt die für die Zimmerüberlassung und die weiteren in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die der Kunde direkt oder über das Hotel beauftragt und die das Hotel verauslagt.
3. Alle Preise verstehen sich einschließlich der bei Vertragsschluss geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind Abgaben, die der Gast nach dem jeweiligen Kommunalrecht selbst schuldet. Ändert sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder werden lokale Abgaben auf die Leistung neu eingeführt, geändert oder abgeschafft, werden die Preise entsprechend angepasst. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Anreise mehr als vier Monate liegen.
4. Liegen zwischen Vertragsschluss und Anreise mehr als vier Monate und erhöhen sich die vom Hotel allgemein für solche Leistungen berechneten Preise, kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 %, anheben.
5. Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des Zimmerpreises fällig. Sie ist innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Frist per Überweisung auf das dort genannte Konto zu zahlen. Das Hotel kann stattdessen oder zusätzlich eine angemessene Sicherheitsleistung, zum Beispiel eine Kreditkartengarantie, verlangen.
6. In begründeten Fällen, etwa bei Zahlungsrückstand oder Erweiterung des Leistungsumfangs, kann das Hotel auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe der vollen vereinbarten Vergütung verlangen. Zu Beginn und während des Aufenthalts kann das Hotel für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag ebenfalls eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, soweit sie nicht bereits geleistet wurde.
7. Der Restbetrag ist spätestens bei Abreise ohne Abzug fällig. Ist Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung elektronisch übermittelt wird.
8. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher, 9 Prozentpunkte für Unternehmer. 
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt berechnet das Hotel 5,00 €; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands offen.
9. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 4 STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN / NICHTANREISE
1. Der Kunde kann die Buchung in Textform stornieren. Maßgeblich für die Fristen ist der Zugang der Erklärung beim Hotel.
2. Bis 14 Tage vor dem Anreisetag ist die Stornierung kostenfrei; eine geleistete Anzahlung wird erstattet. Das Recht zur kostenfreien Stornierung erlischt, wenn es nicht bis dahin in Textform ausgeübt wird.
3. Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer und ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, berechnet das Hotel pauschal:
–  bei Stornierung vom 13. bis zum 3. Tag vor dem Anreisetag: 20 % des vereinbarten Zimmerpreises,
–  bei Stornierung ab dem 2. Tag vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Zimmerpreises.
4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Reist der Kunde am Anreisetag ohne Rücksprache mit dem Hotel nicht an, kann er das Zimmer auch für die folgenden Nächte nicht mehr beanspruchen. Das Hotel vermietet das Zimmer für den verbleibenden Zeitraum nach Möglichkeit anderweitig.
6. Leistungen Dritter und Sonderleistungen (z. B. Torten, Blumen), die das Hotel im Auftrag des Kunden bereits verbindlich bestellt hat und die nicht kostenfrei abbestellt werden können, sind in voller Höhe zu erstatten.
7. Geleistete Anzahlungen werden verrechnet; ein Überschuss wird innerhalb von 14 Tagen erstattet.
8. Abweichende Stornobedingungen eines gebuchten Tarifs oder eines Buchungsportals gehen vor, soweit sie in der Buchungsbestätigung genannt sind.

§ 5 RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Solange der Kunde nach § 4 Abs. 2 kostenfrei stornieren kann, ist auch das Hotel zum Rücktritt berechtigt, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf sein kostenfreies Stornorecht verzichtet. Entsprechendes gilt bei einer Option, wenn der Kunde auf Rückfrage nicht innerhalb dieser Frist zur festen Buchung bereit ist.
2. Wird eine vereinbarte oder nach § 3 verlangte Anzahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gilt § 4 Abs. 3 entsprechend.
3. Das Hotel kann außerdem aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn
–  höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen,
–  Zimmer schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. Identität oder Zahlungsfähigkeit des Kunden, Aufenthaltszweck) gebucht wurden,
–  begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährdet, ohne dass dies dem Hotel zuzurechnen ist,
–  der Zweck oder Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist,
–  gegen § 1 Abs. 3 verstoßen wird.
4. Tritt das Hotel berechtigt zurück, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet, soweit der Kunde den Rücktrittsgrund nicht zu vertreten hat.

§ 6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, AN- UND ABREISE
1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
3. Sofern keine spätere Ankunftszeit vereinbart ist, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18:00 Uhr frei. 
Danach kann das Hotel die Zimmer anderweitig vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten kann; § 4 bleibt unberührt.
4. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zu übergeben. Bei späterer Räumung kann das Hotel für die Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus bis 16:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) berechnen, ab 16:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch entstanden ist.

§ 7 ZIMMERNUTZUNG UND HAFTUNG DES KUNDEN
1. Die Zimmer werden ausschließlich zu Beherbergungszwecken überlassen. Es gilt die Hausordnung des Hotels. In den Innenräumen besteht Rauchverbot.
2. Ist der Kunde Unternehmer, haftet er für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch ihn, Mitreisende, Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden; dies gilt insbesondere bei Kontingentverträgen. Ist der Kunde Verbraucher, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 VERANSTALTUNGEN UND GRUPPENBUCHUNGEN
1.     Für Veranstaltungen, Feiern und Tagungen, insbesondere für Personenzahl, Änderungen, Stornierung, Speisen und Getränke sowie Musik, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Hotels.
2.     Für Gruppenbuchungen ab 5 Zimmern und für Zimmerkontingente werden Storno- und Reduzierungsfristen individuell in der Buchungsbestätigung vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt § 4.

§ 9 FREMDLEISTUNGEN
1.     Neben eigenen Leistungen kann das Hotel dem Kunden Leistungen Dritter vermitteln (z. B. Fahrräder, Ausflüge). Diese werden von den Dritten in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung erbracht. 
Für vermittelte Fremdleistungen haftet das Hotel nur für die sorgfältige Vermittlung; § 10 bleibt unberührt.

§ 10 HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels ausgeschlossen. Dies gilt auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB). Möchte der Kunde Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten im Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen im Wert von mehr als 3.500 € einbringen, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
5. Mängel oder Störungen zeigt der Kunde dem Hotel unverzüglich, spätestens bei Abreise, an, damit das Hotel Abhilfe schaffen kann. Der Kunde trägt das ihm Zumutbare dazu bei, die Störung zu beheben und einen Schaden gering zu halten.
6. Weckaufträge, Nachrichten sowie die Annahme, Aufbewahrung und Nachsendung von Post und Warensendungen führt das Hotel mit Sorgfalt aus; es haftet hierfür nur nach den Absätzen 1 bis 3.
7. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren seine Ansprüche gegen das Hotel aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1.

§ 11 PARKPLATZ
1. Stellplätze auf der Außenparkfläche des Hotels werden ohne Bewachung überlassen, auch wenn hierfür ein Entgelt erhoben wird. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande; das Hotel übernimmt keine Obhut für abgestellte Fahrzeuge und deren Inhalt, auch dann nicht, wenn Mitarbeiter beim Ein- oder Ausparken behilflich sind.
2. Für Schäden, die andere Nutzer oder sonstige Dritte verursachen, insbesondere Diebstahl, Einbruch oder Beschädigung des Fahrzeugs sowie der darin oder daran befindlichen Sachen, haftet das Hotel nicht. Im Übrigen gilt § 10 Abs. 1 bis 3.
3. Schäden sind dem Hotel vor Verlassen des Geländes anzuzeigen. Auf der Parkfläche gilt Schritttempo; die Regeln der StVO gelten entsprechend. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.
4. Der Kunde haftet für Schäden, die er oder seine Begleitpersonen dem Hotel auf der Parkfläche schuldhaft zufügen, und meldet sie unaufgefordert vor Verlassen des Geländes.

§ 12 ZURÜCKGELASSENE SACHEN
1. Zurückgelassene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
2. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf und kann hierfür eine angemessene Vergütung berechnen. Danach werden Sachen mit erkennbarem Wert dem örtlichen Fundbüro übergeben.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser Bedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg; das Hotel kann den Kunden wahlweise auch an dessen Sitz verklagen. Dasselbe gilt für Kunden, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der EU haben.
4. Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
5. Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung des Vertrags gemäß seiner Datenschutzerklärung (https://zumaltenbahnhof-curslack.com/datenschutz/).
6. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Hamburg, Oktober 2026

Zum Alten Bahnhof
Odemanns Heck 5
21039 Hamburg

Tel.: +49 (0)40 23 90 975-0
info@zumaltenbahnhof-curslack.de
www.zumaltenbahnhof-curslack.de


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